Alois Gerig, MdB erhält den SDW-Ehrenpreis „Goldene Tanne 2018“

Berlin, 23. November 2018. „Die großen Herausforderungen für unsere Wälder können die Politik und die Forstwirtschaft nur gemeinsam lösen. Mit Alois Gering hat der Wald einen kompetenten Streiter, der die Probleme des Waldes kennt und für deren Lösung kämpft“, lobte Dr. Wolfgang von Geldern, der Präsident der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, den Preisträger. Dieser erläuterte in seiner Dankesrede, warum ihm der Wald und der Waldboden besonders am Herzen liegen: „Wälder sind nicht nur das Sinnbild für Nachhaltigkeit und ein Stück Heimat. Unser Wald hat herausragende Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt, lädt den Menschen zur Erholung und Freizeit ein und ist darüber hinaus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum“. Große Sorgen bereiten Alois Gerig der Klimawandel und seine Folgen: „Die Auswirkungen der extremen Trockenheit in diesem Sommer werden in der Forstwirtschaft noch lange zu spüren sein. Deshalb ist es richtig, dass der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) in den kommenden Jahren 25 Millionen Euro für den Wald bereitstellt. Besonders kleine Privatwaldbesitzer (< 20 ha) brauchen Unterstützung, um nach den Stürmen, Trockenheit, Schädlingsbefall und Preissturz auf dem Holzmarkt die notwendige Wiederaufforstung und auch Waldbodenschutzmaßnahmen leisten zu können.“ Peter Kratzer, der Vorsitzende der Düngekalk-Hauptgemeinschaft (DHG), machte in seiner Rede deutlich, dass ein gesunder, stressresistenter Wald nur auf einem gesunden Boden gedeihen könne. Noch immer seien viele Waldböden übermäßig versauert. Dies schwäche die Widerstandskraft der Bäume und reduziere die Artenvielfalt. Erfolgreiche Immissionsminderung und wirksame Bodenschutzkalkungen helfen, die extreme Versauerung zu mindern und die natürliche Pufferfähigkeit der Waldböden wiederherzustellen. Um den angestrebten Waldbodenschutz zu erreichen, solle die Förderquote – insbesondere für den Kleinprivatwald – auf 100 Prozent der anfallenden Nettokosten gesetzt werden.