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Neue Daten werden Kalkbedarf der Wälder belegen

29. Januar 2014/in News

Seit dem 1. Januar 2014 gilt eine neue Verordnung, die für Bund und Länder eine jährliche Zustandserhebung ihrer Wälder vorschreibt. Die Düngekalk-Hauptgemeinschaft (DHG) begrüßt diesen systematischen und nachhaltigen Ansatz. Durch langfristige, umfassende Untersuchungen der Waldökosysteme  werden die negativen Effekte der anhaltenden Bodenversauerung deutlich. Dadurch können differenzierte und fachlich begründete Entscheidungen zur Waldkalkung getroffen werden.

Köln, 29. Januar 2014. Laut der Verordnung „Über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring“ müssen bestimmte Grunddaten zur Vitalität der Wälder und zu Wirkungszusammenhängen in Waldökosystemen erhoben werden. Die meisten Bundesländer haben zwar schon seit vielen Jahren jährliche Waldschadenserhebungen durchgeführt. Die neue Regelung geht aber darüber hinaus: Demnach sind Kronenzustand, Baumwachstum, Nadel- und Blattanalysen, Bodenvegetation, atmosphärische Stoffeinträge, Streufall, Bodenwasser nach Menge und Zusammensetzung, Bodenzustand, meteorologische Parameter, Phänologie und die Luftqualität in einem terrestrischen Stichprobenverfahren mit systematischer Stichprobenverteilung über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erheben. Vorgeschrieben ist dafür ein Raster von mindestens 16 mal 16 Kilometern im Quadratverband, das von den durchführenden Institutionen auf Länderebene auch verengt werden kann. Hinzu kommen Flächen mit wichtigen Waldökosystemen, auf denen ein so genanntes Intensivmonitoring stattfinden soll.

Die Verordnung ist aus Sicht des Gesetzgebers notwendig geworden, um die kontinuierliche Datenerhebung sicherzustellen. Die laufend aktualisierten Informationen über die Vitalität der Wälder und zu Wirkungszusammenhängen in Waldökosystemen sollen als Grundlage für forst- und umweltpolitische Entscheidungen dienen. Außerdem werden sie als Frühwarnsystem zum Erkennen von Risiken für die Wälder und als Basis für eine nachhaltige Forstwirtschaft angesehen. Mit der neuen Regelung wird eine Rechtslücke geschlossen, die sich durch das Auslaufen der sogenannten Forest Focus-Verordnung der EU im Jahr 2007 geöffnet hatte.

Umweltmonitoring wird politischen Handlungsdruck erzeugen

„Wir begrüßen die neue Verordnung sehr“, sagt Dr. Reinhard Müller, Geschäftsführer der Düngekalk-Hauptgemeinschaft (DHG), „denn wir sind sicher, dass die bundesweit erhobenen Daten über den Zustand der Waldböden die aufgrund der Bodenversauerung eingeschränkte Stabilität und die geminderte Leistungsfähigkeit vieler Waldböden bestätigen werden.“

Die DHG weist schon seit geraumer Zeit darauf hin, dass die Probleme durch die Versauerung der Waldböden in vielen Böden noch nicht behoben sind und der Umfang der Waldkalkung der letzten Jahre allenfalls ein Stagnieren erreicht.  Durch das Aussetzen der Kalkung in manchen Bundesländern schreitet die Versauerung jedoch vielerorts weiter fort. Laut Berechnungen der DHG bedarf rund ein Drittel der deutschen Wälder,  ca. 3,7 Millionen Hektar, einer regelmäßigen Kalkung, um deren Versauerung aufzuhalten und die natürlichen Verhältnisse wieder herzustellen. Parallel dazu sind die Immissionen zu stoppen, die die Versauerung der Böden auslösen.

Auf nicht gekalkten Standorten wandert die Versauerungsfront weiter in den Unterboden. Dadurch wird das tiefere Wurzelwachstum der Bäume vermindert. Gelöstes Aluminium und Schwermetalle wirken toxisch auf Wurzeln und Bodenlebewesen und können zusätzlich das Grundwasser belasten. „Diese negative Wirkungskette der Versauerung in vielen Gebieten Deutschlands wird das Umweltmonitoring auf basenarmen Standorten feststellen. Wir fordern daher die Umweltpolitiker aller Parteien auf Bundes- und Landesebene auf, die Förderung einer nachhaltigen Bodenschutzkalkung zur Stabilisierung der Wälder mit neuer Entschlossenheit sicherzustellen“, so Dr. Müller.

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